Ein Recht auf ein Elterngespräch?
Hallo, ich habe eine vierte Klasse selbstverständlich an einer Grundschule,ich habe einen Schüler der Kevin heißt,nun hat er mitten in der Unterrichtsstunde in der Phase "Stillarbeit" einen mehr oder minder "Witz" losgelassen ich gehe etwas lockerer an den Unterricht und meinte; "Keiner guckt keiner lacht Kevin hat ein Witz gemacht" Nun regt sich die Mutter echt tierisch darüber auf droht mir mit einer Meldung bei Schulleiter die ich jedoch derzeit überhaupt nicht gebrauchen kann,dann wollte sie also ein Elterngespräch,habe erstmal nicht drauf geantwortet meine Frage lautet also wie folgt: "Hat die Mutter/Die Erziehungsberechtigte Ein Recht auf ein Elterngespräch mit mir???"
Vielen Dank!