Zur Zweiten Frage: Mit steigender Höhe verbraucht dein Körper mehr Energie. Wenn du mal die gelegenheit hast auf über 3000 Meter zu Leben dann merkst du relativ schnell, wie mit steigender Höhe und erbrachter Leistung dein Nahrungsumsatz ansteigt, bzw. du abnimmst. Zum Letzten Punkt sei auch noch erwähnt, dass die 12´000 KJ bei einen Gewicht von 61 Kg und hoher körperlicher Betätigung etwa den Tagesbedarf abdecken würden.

...zur Antwort

Das heißt: Das gericht hat angeordnet, dass du von deiner Restschuld befreit wirst (vor einen Monat).

  • Keiner hat gegen diesen Beschluss wiedersprochen (hätte einer deiner Gläubiger tun müssen)

Der aktuelle Beschluss sagt: Deine Gläubiger haben alles bekommen, was sie wollen (Weil sie wohl keinen Wiederspruch gegen die Restschuldbefreiung eingereicht haben).

...zur Antwort

Dateien evtl. auf der SD-Karte versteckt??? Versteckte dateien Anzeigen (google hilft weiter)

Ansonnsten mal die Karte formatieren und beobachten, ob das problem weiterhin bestehen bleibt...

...zur Antwort

Nein, ich gehe mal davon aus, dass er Leistungen von der Familienkasse bekommen und er da irgendwie (unvollständige Angaben) 200 Euro zu viel ausbezahlt bekam, die er jetzt wieder zurückzahlen muss.

Bei der Schufa sind nur Daten über gewährte Kredite gespeichert...

...zur Antwort

Ja, der Passt drauf. Du musst nur im Kapitel CPU nachlesen was für einen Sockel das Mainboard hat (775) und dann ins Datenblatt des jeweiligen Prozessors schauen ob der Sockel der selbe ist - ein P Dual Core E5800 hat auch einen 775 Sockel, passt also auf das Mainboard drauf.

...zur Antwort

Tja, Pech gehabt.

Der Arbeitgeber wird sich schon was dabei gedacht haben, welche Anforderungen er jetzt an die Schulischen Leistungen stellt.

...zur Antwort

Hast du schon mal einen Mutterschaftstest machen lassen??? Wer weiß, vieleicht war die Lady im Bett deine leibliche Mutter.....

Ansnonnsten, sprich mit deinen Vater, dass du sein Verhalten nicht toll findest und entweder er selbst so viel Eier in der Hose hat es deiner Mutter zu sagen, oder du es Ihr sagst.

...zur Antwort

•Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein

•Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen

•Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen

Du Darfst höchstens 3 Punkte in Flensburg haben (auch wenn diese schon verfallen sind) Wenn du also mal 14 Punkte hattest, dann wirst du deine Tochter nicht begleiten dürfen.

...zur Antwort

Ein Kühlschrnk hat einen Kompressor, der Elektrisch angetrieben wird. Dieser Kompressor wältzt das Kühlmittel im Kühlschrank um, das wiederum über einen Wärmetauscher, die Wärme aus dem Kühlschrank zieht. Dass ist auch der Grund, warum es hinter einen Kühlschrank warm ist.

Das Kühlmittel kann im Flüssigen, oder Gasförmigen zustand vorliegen, d.H. Es kann durchaus sein, dass wenn ein entsprechendes Rohr beschädigt wird, dort Gas herauskommt.

Normalerweise sind die entsprechenden Bauteile aber nicht direkt zugänglich, so dass man da nicht aus versehen drann kommt.

...zur Antwort

Ja, es gibt ausnahmeregelungen, mit denen man schon vor seinen 18ten Geburtstag (ohne Begleitung) fahren darf... nur für so eine Lappalie wie oben beschrieben, wird dir diese Sonderfahrgenehmigung nie erteilt.

PS.: So schlimm ist das mit dem Bus fahren jetzt auch nicht - ein paar Generationen vor dir hat man solche Strecken noch mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt - unabhängig davon wie das Wetter war.

...zur Antwort

Miete dir ein Auto mit Anhängerkupplung - das nachrüsten ist garnicht so einfach wie du denkst.

PS.: Führerschein Klasse BE hast du aber schon?

...zur Antwort

Maxdome!? Da gibt es auch Filme mit Pay per View.

...zur Antwort