Soviel ich weiß brauchst Du nicht zu arbeiten da Du ja die andere Zeit auch zum Lernen brauchst es kann aber sein das es da neue Gestze gibt da muß Du bei der Arge mal nachfragen. Auf jedenfall die Schulbescheinigung vorlegen das Du die Schule auch besucht und wie lange die Schule an Jahren noch dauert.
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Ich würde den Sohn fragen warte aber bis zu Entscheidung ob Du das Erbe ausschlagen möchtest nicht zu lange es gibt vom Gesetzgeber eine Frist von 6 Wochen wo man das Erbe ausschlagen kann danach Erbst du automatisch und kannst den Nachlass nicht mehr ausschlagen ( auch verbindlichkeiten ).
Ich weiß es daher weil meine Mutter vor einem Jahr verstorben war und ich auch ausgeschlagen habe das mußt Du aber dann beim ortsgericht wo Du wohnst machen.
Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen damit helfen.