melde dich beim Jugendamt!!!!

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Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

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Das OLG hat doch auch einen Beschluss gemacht. Dort steht auch entweder eine Rechtsmittelbelehrung oder dass eben kein Rechtsmittel mehr möglich ist.

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da sehe ich ehrlich gesagt kein Problem, es muss ja nicht das kleinste zierlichste Araberchen sein! Ein normales Warmblut trägt das auf jeden Fall.

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Jugendamt hält sich nicht an Absprache

Hallo, mein Fall ist etwas komplizierter und ich weiss auch,dass meine Entscheidung nicht jeder verstehen kann,dennoch möchte ich hier um Rat fragen.Ich bin im Juli schwer erkrankt und war mit meinem 10 Jährigen Sohn,der ADHS hat überfordert.Da bei ihm der Verdacht auf Schizophrenie besteht habe ich ihn in einer Kinder und Jugendpsychiatrie angemeldet.Die Aufnahme hätte aber erst in frühestens 9 Monaten (stand juli) sein können.Da ich es aber gesundheitlich nicht so lange ausgehalten hätte,habe ich das Jugendamt darum gebeten meinen Sohn bis zur Aufnahme in die Klinik in eine Pflegefamilie unter zu bringen.Wurde auch sehr schnell genehmigt und ich musste diesen Vordruck ausfüllen,indem ich quasi das Sorgerecht ans Jugendamt übertrage.Hab ich leider Gottes auch blauäugig gemacht.Nun wurde das Hilfeplangespräch abgesagt und ich wurde alleine ins Jugendamt zum Gespräch bestellt.Dort hat man mir dann gesagt,dass mein Sohn nicht in die Klinik kommt,weil man keinen Grund dafür sehe und dass mein Sohn bei seinen Pflegeeltern groß werden soll.Ich solle beim Hilfeplangespräch meinem Sohn sagen,dass wir(mein Mann und ich) wollen dass er dort groß wird und er sich dort wohl fühlen soll.Ich bin damit aber ja nicht einverstanden und es war ja auch ganz anders abgesprochen.Ich war so perplex beim Jugendamt,dass ich mich in dem moment nicht getraut habe was dazu zu sagen,da ich angst hatte was falsches sagen zu können.Am Montag muss!!! ich wieder zum Gespräch ins Jugendamt und Mittwoch soll dann endlich mal Hilfeplangespräch sein.Bin jetzt total verunsichert was für Rechte ich noch hab und ob ich das ganze wieder rückgängig machen kann??? Wie ist da die Rechtslage??? Es hat keine Kindeswohlgefährdung stattgefunden und sonst konnte man uns auch nichts negatives anlasten,was Grund dazu wäre jetzt so zu handeln.Ich fühl mich so Machtlos dem Jugendamt gegenüber und will nicht dass mein Sohn auf dauer in der Pflegefamilie bleibt,denn ich möchte ihn ja bei mir haben.Wollte aber eben dass die Diagnostik gemacht wird und jetzt das??? Ich versteh es nicht.Bin für jede Hilfe dankbar,wenn noch Fragen sind dann raus damit.DANKE

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oh das ist ja uralt :-(


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also ohne die Antwort ob du das Sorgerecht hast, kann man hier nichts weiter dazu sagen

Jugendamt ist übrigens immer richtig, wenn es um Minderjährige geht

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im Normalfall kann die Einsicht der Zeugnisse und das Bild nicht verweigert werden. Beides kann vor Gericht eingeklagt werden. Ich selber habe diese Fälle bereits bearbeitet und soweit ich mich erinnere immer dem Recht gegeben, der die Auskunft haben wollte. Da müssen nämlich wirklich SEHR KRASSE Sachen dagegen sprechen, damit man das verweigern kann.

Natürlich gilt das ganze nur solange das Kind minderjährig ist!

Achso: und mit Unterhalt zahlen etc hat das ganze nun mal nichts zu tun!


PS: ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Vater kein Sorgerecht, kein Umgangsrecht und nichts hat. Sonst würde er ja kein Foto wollen!

Hat der Vater Möglichkeiten sich alles selber zu beschaffen, wird das Gericht den Antrag ablehnen! Bspw. wenn er auch das Sorgerecht hat und daher ohne Probleme vom Lehrer/Rektor direkt die Zeugnisse erhält.

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Hast du das Sorgerecht?

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HAbe im März glaube ich begonnen mit clara. Das ganze hat bis jetzt so was von absolut gar nichts gebracht. Es war Verschwendung von zeit, Geld und nerven.  Er hat absolut null Interesse. Wir sind im letzten Jahr deutlich besser mit einander ausgekommen und umgegangen und standen uns näher als jetzt.... es hat also nicht nur nix gebracht sondern sich deutlich verschlechtert :-(. Das ist nun einmal Fakt!

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