Hallo,
ich habe ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug und werde es die kommenden Tage an eine private Person die in Holland lebt, verkaufen.
Ich weiß, dass wenn ich im gleichen Land verkaufe, das Auto noch mit meinem Kennzeichen angebracht so an den Käufer übergeben werden kann. Er geht dann zum Verkehrsamt meldet mein Kennzeichen ab und meldet es dann über sich an. Ich erhalte dann eine bestätigung das es abgemeldet worden ist.
Wie ist das nun mit einem Käufer aus dem Ausland? Läuft das ebenfalls so ab? Oder muss ich etwas beachten?