Hallo!

Vorab möchte ich sagen, für alles kann man einen Antrag stellen. Ob er bewilligt wird ist was anderes. In diesem Fall würde ich es auf jeden Fall versuchen. Mache das gerade selbst durch. Habe letztes Jahr im Oktober schon den Antrag gestellt zur Kostenübernahme dieser Anmeldegebühr. Zahlfrist war der 31.12.2011. Also habe ich seit Anfang Dezember beim jobcenter angerufen, wollte nen Termin beim Sachbearbeiter, wollte ne Klärung. Nix kam, auch keine Ablehnung! Also habe ich beim zuständigem Sozialamt angerufen und mich schlau gemacht. Die freundliche Dame sagte mir folgendes: Im Monat stehen pro Kind 10 € für Freizeitaktivitäten zu wie zum Beispiel Fußballverein etc. Nimmt man dieses Geld nicht in Anspruch, so sollte eigentlich einer Bewilligung nix im Wege stehen, da es sich bei der Jugendweihe auch um eine Freizeitaktivität handelt. Dennoch muss man dazu sagen, es ist eine "Kann-Bestimmung". Jedes Amt kann da anders entscheiden. Ich war heute persönlich beim jobcenter, natürlich hat mein SB keine Zeit für mich und auch keinen Termin, so dass ich auf Dringlichkeit gepocht habe. Nun muss/soll ich mich noch eine Woche gedulden, bis eine Entscheidung gefällt wird. Alles was die wollten, war Zeit gewinnen! Zahlfrist ist vorbei, so dass die wollten, dass ich es vorstrecke und die dann sagen können, ich hab´s bezahlt, also hatte ich das Geld ja. Lasst euch nicht vom Amt unterkriegen. Es kostet nerven und Zeit sich durchzusetzen, aber wie sagt ein Arbeitnehmer, der schlecht über Langzeitarbeitslose denkt: Die haben doch Zeit! Das sind dann solche, die nicht die Hintergründe kennen.

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