Nein es war so das sie nach unserem letzte Gespräcj vor 10 Tagen gemerkt habe das da doch noch mehr ist und hatte eine Hoffnung für uns. Leider war ich so dumm und habe mit ihrem Vater mit dem ich immer shcon kontakt hatte gesprochen. Das habe Sie rausgefunden und auch von anderen Dinge gehört das ich mir so Hoffnung mache etc.

Dann hat sie festgestellt ich habe mich null geändert und sie will es nicht mehr.

Sie meinte egal was ich ändere sie will nie mehr.

Des halb da ja vorher noch Hoffnung bei ihr bestand frage ich mich ob es wut ist.

Man weiß doch nie was kommt.

Bezüglich meiner eigenen Problem die letztlich zum Beziehungsende geführt haben habe ich eine therapie begonnen , da ich mich echt ändern will für mich.

Ich hoffe auch nicht das es in 2 Monaten wieder etwas wird, sondern man vll. irgendwann mal die Chance haben kann sich anzunähern wenn ich es dann überhaupt noch will.

Aktuell liebe ich sie so sehr

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Also muss ich alle einkünfte egal aus wie viel Jobs zusammen nehmen die halfte des Weihnachtsgeldes abziehen und dann den Betrag der nettoübrig bleibt nehmen und über die Pfändungstabelle errechnen was davon pfändbar ist. Stimmt das oder doch anders Rechenbesispiel wäre echt hilfreich. Der Insolvenzverwalter kann mir leider viel erzählen wenn ich mich selber nicht auskenne. und einmal überwiesen wird es schwer was zurück zu bekommen. allerdings eine Pfändung im Vornerein anzufecht ist in Ordnung.

Ich soll laut dem Insoverwalter bei diesen Einkommen:

Brutto:

Vergütung 630 € Profision 68 € Weihnachtsgeld 510 €

Netto: 817,65

Dazu kommt: Netto:

Nebenjob 211,80 € BAB(Berufsausbildungsbeihilfe) 197 €

169 € gepfändet bekommen und denkle aber er hat nichts vom Weihnachtsgeld abgezogen. Oder wird da Gehalt aus mehreren Jobs besteht das mit dem Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt., dass ist das entscheidende.

Wird auch wenn gehalt aus mehreren Jobs besteht das mit dem Weihnachtsgeld berücksichtigt?

Ich bin in Ausbiildung und daher auf jeden Pfennig angewiesen.

Danke

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