sofort vermieter daraufhinweisen, wenn tel. dann nachträglich nochmal schriftlich bezogen auf telefonat. wenn nix passiert mietminderung

 

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beschreibe bitte warum die klausel unwirksam ist

 

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ich stimme wolf zu aber das neue system hier will meine antowrt nicht annehmen. das ist ein versuch

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ES KANN PROBLEMLOS EIN ZWISCHENZÄHLER EINGEBAUT WERDEN : DARAUF SOLLTEST DU BESTEHEN: BEGRÜNDUNG SONST KANN KEINE ZAHLUNGSFORDERUNG AKZEPTIERT WERDEN

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www.hausverwalter-abc.de/abfluss.html

Sind Sie über Ihre Rechte und Pflichten bei einem verstopften Abfluss ausreichend informiert? Wenn der Abfluss mal verstopft ist - ja was ist denn schon dabei... kennen Sie bestimmt, wie in der Fernsehwerbung! Nur in der Realität sieht es häufig leider anders aus: Ihr Mieter ruft Sie ganz cholerisch an, weil der Abfluss in der Toilette, in der Küchenspüle, Badewanne, Dusche oder im Waschbecken verstopft ist. Oder noch brisanter: Ihr Mieter überreicht Ihnen die Rechnung einer Sanitärfirma mit der Bitte um unverzügliche Überweisung. Verstopfte Abflüsse in Mietobjekten sind keine Seltenheit. Dies liegt leider daran, daß viele Mieter den Abfluss mit dem Mülleimer verwechseln. Sie glauben ja gar nicht, was aus Abflüssen schon so alles herausgefischt worden ist: von Zahnbürsten über Slipeinlagen und Putzlappen bis hin zu kiloschweren Fettablagerungen. Allein darüber ließe sich schon ein dickes Buch schreiben!

Schadenersatz für die teure Klempnerrechnung winkt nur dann, wenn Sie den schuldigen entlarven können. Die gebrauchswidrige Benutzung der Abflussrohre begründet sich nicht zuletzt dadurch, das etliche Gerichte doch sehr mieterfreundlich eingestellt sind, wenn es zum "Ernstfall" kommt. Von Rechtswegen ist es so: Nur dann, wenn Sie Ihrem Mieter konkret nachweisen können, das er die Verstopfung verursacht hat, muß Ihnen dieser auch die Kosten dafür ersetzen. Dies allerdings zu beweisen ist in den meisten Fällen fast unmöglich. Es gehört nicht nur zu Ihren Grundpflichten als Vermieter, dafür zu sorgen, das die Wohnung mit Strom, frischem Wasser und Wärme versorgt ist. Ebenso gehört es zu Ihren mietvertraglichen Pflichten, eine nicht zu beanstandende Müll- und Abwasserentsorgung zu garantieren. Diese Leistungen sind eine unabdingbare Voraussetzung dafür, daß Ihr Mieter überhaupt die Möglichkeit hat, die angemieteten Räumlichkeiten vertragsgemäß zu gebrauchen.

Es gilt tatsächlich als Mangel der Mietsache, wenn in Ihrer Mietwohnung ein Abwasserrohr verstopft ist. Da es zu den Vermieterpflichten gehört, dem Mieter eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen, sollten Sie schon im eigenen Interesse möglichst schnell dafür sorgen, das der Mangel behoben wird. Selbst dann, wenn Sie gar kein Verschulden trifft! Auch wenn Sie selbst überhaupt nichts für die Verstopfung können, weil Sie in einem ganz anderen Haus wohnen: Sie sind es, der die Sache schnellstens wieder in Ordnung bringen muß! Das ist aber noch lange nicht alles: Wenn der Abfluss nicht in Ordnung ist, darf Ihr Mieter nach § 536 Abs. 1 BGB sogar die Miete minder

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das habe ich gefunden ------------ www.urteile-mietrecht.net/Hundegebell.html

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nicht bezahlen bis das wirklich geregelt ist. der nachweis eigentümerwechelt muss korrekt und nachvollziebar erfolgen. auf gar keinen fall barzahlung leisten

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eine wohnungsbesichtigung muss begründet sein. einfach so is nich. wenn der hausmeister eine vollmacht hat dann muss auch der grund festfeleht sein. sonst steht er vor verschlossener tür- auch ein begründeter zugang muss natüröich mit dem mieter abgesprochen sein

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wenn beide verragspartner sind bleiben sie das auch

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www,hanthun-thar.de letzte exemplare bei der aurtorin bestellen. es gibt eine neuauflage und den zweiten band 2011

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www.datentransfer24.de/Mietminderungstabelle.html

Balkon nicht nutzbar – 5-10% Mietminderung je nach Größe und Lage des Balkons (LG Hamburg WM 1997, 432), 5% Mietminderung (AG Potsdam WM 1994, 376).

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scheinbar gibt der vermieter keine begründung für die abschaffung des hundes an. da kann ich nur falktauberle zustimmen dass du da gegenhalten solltest und auch mit anwaltlicher hilfe. interessant ist noch wie die anderen hausbewohner die sache betrachten.

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wenn du eine pauschalmiete hast kann nix abgerechnet werden

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