Zum 30.9.2011. :-) Falls die Frage war, bis wann du das tun musst: Das schaffst du nicht mehr. Die Kündigung hätte bis zum dritten Werktag des Juli bei deinem Vermieter sein müssen.
Es kommt darauf an, ob Sie einen Fernseher zum Empfang bereit halten. Wenn Sie keinen eigenen haben und auch keinen fremden in Ihrem Zimmer stehen haben, sondern eben die "Familienfernseher", die von Ihren Eltern angemeldet sind nutzen, ist das m.E. o.k.
Es ist eine Verletzung des Urheberrechts, weil sie das Bild bearbeiten, vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen und für all das eine Erlaubnis des Berechtigten bräuchten.
Bei einem Defekt innerhalb der Gewährleistung (2 Jahre) und 3 fehlgeschlagenen Reparaturen können Sie das ganze Geld zurück bekommen und müssen sich weder auf einen Teilbetrag (500 €), noch auf einen Gutschein einlassen.
(Ich würde die Antwort von Mediamarkt übrigens so verstehen, dass Ihnen ein Gutschein gegeben wird. Also das, was Sie wollten.)
Benutzen Sie erst mal Punkt und Komma.
Es geht dabei um die Haftung von Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft für von vertretungsberechtigten Gesellschaftern begangene unerlaubte Handlungen (z.B. § 823 ff BGB). Danach haften alle Gesellschafter selbst und unbeschränkt. (analog § 128 HGB)
Es gibt kein Recht auf eine Kündigungsbestätigung. Einen Anspruch auf das Geld hast du natürlich, musst aber sicher abwarten, bis der Arbeitgeber auch den anderen Arbeitnehmern ihr Gehalt zahlt, also in der Regel in den letzten Tagen des Kalendermonats.