Deine Frage ist sehr schwer zu lesen so wie du das gliederst. Ich versuche zu antworten, aber wenn da was fehlt oder falsch ist dann solltest du deine Frage besser gliedern.

Sofern das eigene Wohnungen sind, dann interessiert sich das Jobcenter auch nicht dafür. Würdest du mit jemand zusammen in der Wohnung leben dann sieht die Sache schon wieder anders aus, dann kommen natürlich berechtigte Fragen auf weil das eine Bedarfsgemeinschaft mit Dritten ist und geklärt werden muss in welcher Beziehung ihr zueinander steht. Eine WG wäre da unproblematisch, eine Partnerschaft aber nicht. Das Jobcenter kann ja nicht wissen ob ihr wirklich getrennt seid, das kann dann u.U. Probleme geben.

...zur Antwort