Du musst immer blinken, wenn Du die Richtung änderst. sonst kann es sein, dass es hinter dir plötzlich blau und rot leuchtet, weil die Insassen des betreffenden Fahrzeugs dann annehmen, dass Du nie blinkst. aber wenn Du beim abbiegen an DIESER Kreuzung nicht blinkst, es gewaltig knallt und man dir nachweisen kann, dass Du nicht geblinkt hast, hast Du n je nach entstandenem Schaden möglicherweise n echtes Problem
"Unter Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 der StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen"
Hand aus dem Fenster halten geht also nicht