Antwort
So einfach kann man das nicht beantworten. Ich gehe außerdem davon aus, dass deine Eltern noch am Leben sind. In der gesetzlichen Erbfolge bist du von deinen Eltern repräsentiert, das heißt Sie würden Erben, wenn deine Oma verstirbt. Die gewillkürte Erbfolge würde zwar vorgehen, allerdings hast du kein Testament oder Ähnliches erwähnt. Auch wäre fraglich, ob du überhaupt ein Haus erben kannst, wenn du noch minderjährig bist.