Hallo Amtsgericht nahm unsere Kinder in obhut des jugendamt.letztens war gericht betref besuchskontakt verbote,worauf der richter zum jugentamt sagte,das sie das nicht hätten stellen dürfen,da noch ein verfahren anhängig ist beim olg wegen kindes herausgabe,vielleicht tut das olg den beschluss abändern vom Amtsgericht.und das olg hat jetzt beauftragt das der Ergänzungspfleger sorge tragen mus das alle kinder zum gericht erscheinen zur anhörung vom Richter und von der gutachterin,die das gutachten 2022 erstellt hat.,unter besonderer berücksichtigung des beschwerdevorbringens soll sie die kinder explorieren.was ist,der Ergänzungspfleger schreibt zum olg,das er unseren jüngsten nicht mit ins gericht beim olg bringen möchte,da er in der Anbahnungsphase zur auerpflege ist und festgelegt es wird.Das ist doch nicht rechtens oder?Zumal das Amtsgericht gesagt hat falls wir nichts erreichen beim olg dann wird er ein gutachten in Auftrag geben,inwiefern wir umgang haben dürfen,und der Ergänzungspfleger sorgt jetzt schon dafür das der kleine uns nicht sehen soll,da er in dauerpflege kommt,obwohl noch nicht das olg entschieden hat,das geht doch nicht