Frage
Antwort
Im Islam ist Geschlechtsverkehr im Rahmen der Ehe erlaubt:
Zinā [...] bezeichnet im Islam den Geschlechtsverkehr zwischen Menschen, die nicht miteinander verheiratet sind und auch nicht in einem Konkubinatsverhältnis (Herr und Sklavin) zueinander stehen. Zina gilt als Verbrechen. [Wikipedia]
Nachfolgend sind weitere Details zum Thema dargestellt:
Wir haben einige Überlieferungen, die besagen, dass es besser ist, zu diesen Zeiten Geschlechtsverkehr zu haben:
1. Sonntagabend;
2. Montagabend;
3. Mittwochabend;
4. Donnerstag Mittag;
5. Donnerstagabend;
6. Freitag Abend;
7. Wann immer die Frau Sex haben will.
Zudem heißt es:
Der Mann ist verpflichtet, mindestens einmal in vier Monaten mit seiner Frau Sex zu haben; dies wird als eines der ehelichen Rechte der Frau angesehen. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, es sei denn, es gibt eine gültige Entschuldigung oder die Frau verzichtet auf ihr Recht.