Die Anwendung von T61 an Tieren, die bei Bewustsein sind, ist selbstverständlich kontraindiziert - s. Beipackzettel. Grund: 1. ) Die Injektion ist hochschmerzhaft und 2.) das Produkt führt zur vollständigen Muskellähmung incl. Atemmuskulatur. Die Wirkung des ebenfalls enthaltenen Lokalanästhetikums setzt jedoch erst zeitverzögert ein und eine betäubende Komponente ist nicht enthalten. Bedeutet: Der InjektionsSchmerz, sowie das Ersticken durch Atemlähmung werden empfunden, auch wenn dies für den Beobachter aufgrund der vollständigen Lähmung /Bewegungsunfähigkeit nicht sichtbar ist! Es handelt sich also um das Gegenteil einer Euthanasie, denn das bedeutet "schöner Tod". Ein fehlender Herzschlag ist übrigens nicht gleichbedeutend mit Bewusstlosigkeit, diese tritt erst durch den nachfolgenden Sauerstoffmangel ein. Anders verhält es sich bei der Verabreichung von Eutha77 - es kommt also auf das Produkt an. Aber auch Letzteres darf direkt in das Herz natürlich nicht ohne vorherige ausreichende Betäubung verabreicht werden!

Die Grösse eines Tieres spielt ebenfalls keine Rolle.

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