Antwort
Überstunden müssen in einer Firma erfasst werden. Ich meine sogar, das dies elektronisch stattfinden muß.
Aufschreiben gilt meiner Meinung nach nicht. Der ARBEITGEBER muß die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer erfassen und nicht umgekehrt.
Wende dich da mal an den Betriebsrat oder im Zweifel an den Zoll.