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Antwort
Lohn / Gehalt wird immer für Beginn bis Ende eines Kalendermonats abgerechnet . Wenn Du im Oktober mit 14 Tagen fristgerecht zum Monatsende kündigen würdest , bekämst Du Deine volle Vergütung entsprechend wie vereinbart auch bis spätestens 06.11 . .
Bei Vertragsauflösungen mitten in einem kalendarischen Monat käme bis zum 6. des Folgemonats dann dementsprechend noch eine anteilige Restvergütung .