Sehr gut (Note 1)

  • Ihre Leistungen „waren stets sehr gut“
  • Man war mit Ihren Leistungen „außerordentlich zufrieden“
  • Sie haben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“

Gut (Note 2)

  • Ihre Leistungen waren „sehr gut“ oder „stets gut“
  • Sie haben „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“, aber halt nicht stets.
  • Ihr Chef ist mit Ihren Leistungen „voll und ganz zufrieden"

Befriedigend (Note 3)

  • Sie haben „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollen Zufriedenheit“, halt nicht stets, gearbeitet
  • Sie haben alle Ihnen übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erledigt

Ausreichend (Note 4)

  • Sie erledigten die Ihnen übertragenen Aufgaben „zu unserer Zufriedenheit“
  • Man war mit Ihren Leistungen „zufrieden“

Mangelhaft (Note 5)

  • Sie haben sich „bemüht“ die Ihnen „übertragenen Aufgaben zu erfüllen“
  • Sie haben „unsere Erwartungen größtenteils erfüllt“
  • Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist der Ansicht, Sie hätten die Ihnen „übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt“

Ungenügend (Note 6): Die nachfolgenden Formulierungen wirken vernichtend und sind grundsätzlich auch unzulässig. Sollten sich diese Formulierungen in Ihrem Zeugnis vielleicht auch völlig ungewollt wiederfinden, so fordern Sie unbedingt eine Anpassung des Arbeitszeugnisses.

  • Anfangs (d.h. nur in der Probezeit, dann nicht mehr)
  • im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten (Die Fähigkeiten sind völlig unzureichend)
  • Sie/er bemühte sich… (Völlige Überforderung)
  • Zeigte Verständnis für seine Aufgaben… (Nahe an der Arbeitsverweigerung)
  • im Großen und Ganzen/insgesamt (Also nicht)
  • Sie/er hatte nicht unbedeutende Erfolge… (Der gewünschte Erfolg blieb aus)
  • ohne Tadel… (Des Lobes nicht wert)
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