Antwort
Sehr gut (Note 1)
- Ihre Leistungen „waren stets sehr gut“
- Man war mit Ihren Leistungen „außerordentlich zufrieden“
- Sie haben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“
Gut (Note 2)
- Ihre Leistungen waren „sehr gut“ oder „stets gut“
- Sie haben „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet“, aber halt nicht stets.
- Ihr Chef ist mit Ihren Leistungen „voll und ganz zufrieden"
Befriedigend (Note 3)
- Sie haben „stets zu unserer Zufriedenheit“ oder „zu unserer vollen Zufriedenheit“, halt nicht stets, gearbeitet
- Sie haben alle Ihnen übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erledigt
Ausreichend (Note 4)
- Sie erledigten die Ihnen übertragenen Aufgaben „zu unserer Zufriedenheit“
- Man war mit Ihren Leistungen „zufrieden“
Mangelhaft (Note 5)
- Sie haben sich „bemüht“ die Ihnen „übertragenen Aufgaben zu erfüllen“
- Sie haben „unsere Erwartungen größtenteils erfüllt“
- Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist der Ansicht, Sie hätten die Ihnen „übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt“
Ungenügend (Note 6): Die nachfolgenden Formulierungen wirken vernichtend und sind grundsätzlich auch unzulässig. Sollten sich diese Formulierungen in Ihrem Zeugnis vielleicht auch völlig ungewollt wiederfinden, so fordern Sie unbedingt eine Anpassung des Arbeitszeugnisses.
- Anfangs (d.h. nur in der Probezeit, dann nicht mehr)
- im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten (Die Fähigkeiten sind völlig unzureichend)
- Sie/er bemühte sich… (Völlige Überforderung)
- Zeigte Verständnis für seine Aufgaben… (Nahe an der Arbeitsverweigerung)
- im Großen und Ganzen/insgesamt (Also nicht)
- Sie/er hatte nicht unbedeutende Erfolge… (Der gewünschte Erfolg blieb aus)
- ohne Tadel… (Des Lobes nicht wert)