Vergiss' es , denn damit würde dieses Leichtkraftrad technisch in die Klasse der "normalen" Krafträder fallen , und Du müßtest dementsprechend Führerscheinklasse A2 oder A besitzen .

Einen manuellen Umbau nebst entsprechender Umtypisierung würde der TÜV auch nicht so ohne weiteres abnehmen . Neben etwaig verstärkter Anbauteile bei Bremsen , Fahrwerk und Beritzelung bräuchtest Du dann erst mal entsprechende Einzelgutachten zur Belastbarkeit des Rahmens , der Gabel , des Motors und Fahrwerk .... etc.pp.

Das dürfte locker dann schon in den 4-stelligen Bereich alleine dafür gehen .

Daher fährst Du entweder illegal mit solch einer Umrüstung , oder Du besorgst Dir gleich ein richtiges Kraftrad samt zugehöriger Fahrerlaubnis .

U18 bleibt ansonsten halt nur etwas im Rahmen der A1 - Fahrerlaubnis , bzw. der Umbau eines kleineren Kraftrades z.B. von 250 auf 125 ccm durch entsprechenden Motortausch .

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