Das ist ein ganz normales Prozedere der Behörde , wenn gegen ein Verwarngeld wegen einer Ordnungswidrigkeit innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt wird . Damit entstehen gegenüber dem "Kleinen Amtsweg" der einfachen Bezahlung weitere Kosten , weil sich ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde nochmals mit dem Fall beschäftigen muss .

Diese zusätzliche Arbeit läßt sich die Behörde dann natürlich auch entsprechend Gebührenverordnung vergüten .

Die Zustellung des Briefes per "Postzustellungsurkunde" dient der Behörde dazu dann noch als Rückversicherung dahingehend , daß die Postsendung auch tatsächlich dem korrekten Empfänger zugestellt wurde .

Sollte es später zu weiteren Widersprüchen kommen , hat die Behörde durch die "Postzustellungsurkunde" den entsprechenden Zustellnachweis in ihren Akten liegen .

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