Frage
Immer wenn mindestens zwei, das wollen was der andere hat und sich über die Bedingungen einig sind, entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag, abgesehen von wenigen Ausnahmen wie zb. Immobiliengeschäften.
Auch in deinem Fall ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden, der von beiden Seiten zu erfüllen ist. Daher darfst Du den Artikel derzeit nicht anderweitig verkaufen. Du kannst sie in Verzug setzen, indem Du ihr schreibst, dass sie noch bis zum xx.xx.xxxx (angemessene Frist, mindestens eine Woche) Zeit hat zu bezahlen und Du den Artikel bei Nichteinhaltung der Frist anderweitig verkaufen wirst. Wichtig das Datum des Fristablauf unbedingt ausschreiben. "Innerhalb einer Woche" wäre unwirksam.