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verreisterNutzer

09.12.2021
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Foecky1
09.12.2021, 14:17
Wie soll man das eigentlich beweisen ( kein inhalt im paket )?

nehmen wir man kauft was bei ebay kleinanzeigen. das paket kommt an aber es ist nix drin ( bis auf verpackungsmaterial ). man gibt dann bei der bezahlplattform an, dass nix in dem karton ist. macht dann als beweis z.B ein bild von dem inneren des kartons. jetzt könnte der verkäufer doch als verteidigung sagen der käufer hat den inhalt rausgenommen und dann einfach ein bild von dem leeren karton gemacht. wie ist denn da die rechtslage ?

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Antwort
von verreisterNutzer
09.12.2021, 14:20

Wer bei den Ebay-Kleinanzeigen auf Betruf hereinfällt, hat selbst Schuld. Die Warnhinweise sind nicht zu übersehen. Dort gilt immer: Ware gegen Bargeld bei Abholung!

Ein Foto eines leeren Kartons besagt und beweist gar nichts!

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