Muslimische Frauen gehen ganz unterschiedlich mit der Frage um, ob sie sich verschleiern sollen oder nicht. Daneben stellt sich dann auch die Frage, wie sie sich verschleiern sollen. Nachfolgend werden die Fragen näher betrachtet.

Form der Verschleierung

Es gibt keine Aufforderung zu einer Vollverschleierung mit Burka oder Niqab.

Die Burka ist primär in Afghanistan zu finden. Der Niqab ist auf der arabischen Halbinsel anzutreffen. In anderen Ländern überwiegen andere Kopfbedeckungen. In anderen islamischen Ländern wie Ägypten steht man dieser Kleidung deutlich kritischer gegenüber. In manchen Ländern gibt es auch Verbote.

In Deutschland ist das Nicht-Zeigen des Gesichtes unüblich. Es passt nicht in das Bild unserer Gesellschaft. Da heutzutage primär extremistische Strömungen wie die Salafisten solche Kleidervorschriften befürworten, sollte Deutschland nicht aus falsch verstandener Toleranz das Tragen von Burka und Niqab ignorieren oder gar gutheißen.

Eine Frau darf ihre Zierde nicht zeigen. Im Koran heißt es:

„Sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihre Zierde nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. [...]” [An-Nur 24:31]

Die Frage ist also, was unter Zierde zu verstehen ist. Darunter fallen alle Körperteile außer das Gesicht, die Hände und Füße. Die nachfolgende Überlieferung verdeutlicht es:

Maruk Ibn Ubaid berichtete, dass Imam As-Sadiq (a.) gefragt wurde: „Was ist dem Mann zu erlauben (Halal), von der Frau zu sehen, wenn es sich bei ihm um jemanden handelt, mit dem es ihr nicht verboten ist (Mahram), eine Partnerschaft einzugehen?” Er sprach: „ Das Gesicht, die Hände und die Füße.” [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5, Seite 521, Hadith 2]

Eine Frau sollte also einen Hijab tragen. Es ist keine Pflicht, sondern eine Empfehlung. Sie sollte es aus eigenen Stücken wollen.

Wo sollte sich eine Frau verschleiern?

Ob sich eine Frau verschleiern sollte, hängt vom Verwandschaftsverhältnis ab:

Der Begriff Mahram [...] bezeichnet im Islam ein Verwandtschaftsverhältnis, in dem Heirat/Geschlechtsverkehr als Harām angesehen wird oder Personen, vor denen eine Muslima ihre ʿAura nicht verhüllen muss, das heißt, dass sie keinen Hidschab oder ähnliches wie in der Öffentlichkeit tragen muss. [Wikipedia]

Eltern, Großeltern, deren Vorfahren, genauso Geschwister und deren Nachkommen sind Blutsverwandte:

„[...] Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihre Zierde nicht offen zeigen, es sei denn ihren Partnern, ihren Vätern, den Vätern ihrer Partner, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Partner, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, was für eine Zierde sie verborgen tragen. Bekehrt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehe.” [An-Nur 24:31]

Vor Blutsverwandten braucht sich eine muslimische Frau also nicht verschleiern.

Ab welchem Alter ist die Verschleierung sinnvoll?

Jetzt stellt sich noch die Frage nach dem Alter. Ayatollah Ali al-Sistani sagt:

Frage: Wann gilt ein Mädchen aus Sicht der Scharia als erwachsen?
Antwort: Sie gilt als erwachsen, wenn sie neun Mondjahre vollendet hat (das entspricht etwa acht Jahren, acht Monaten und zwanzig Tagen des Sonnenkalenders). Sie sollte mit der Erfüllung ihrer religiösen Pflichten beginnen, wenn sie das Alter von neun Mondjahren, also das Alter der Pubertät, erreicht hat.

Mit dem Erreichen der Pubertät wäre die Verschleierung aus islamischer Sicht sinnvoll, also zwischen dem achten und neunten Lebensjahr.

Gesellschaftliche Situation

Medien berichten:

Eine Studie findet deutliche Belege für die alltägliche Diskriminierung von Frauen mit Kopftuch in Deutschland. [...] Die erste Beobachtung der Forscher: Bei gleichem Gesprächsinhalt zeigte sich bei den zwei Gruppen ohne Hidschab kein Unterschied in den Reaktionen der Passanten. In immerhin drei Viertel der Situationen wurde den Schauspielerinnen Hilfe angeboten. "Dies änderte sich jedoch, sobald eine Frau ein Kopftuch trug", sagt Mathias Poertner, einer der Autoren der Studie. Dann lag der Anteil der Situationen, in denen Hilfe angeboten wurde, rund acht Prozentpunkte niedriger. "Wir belegen, dass Frauen mit Kopftuch in Deutschland in ihrem alltäglichen Leben systematisch anders behandelt werden als Menschen ohne Kopftuch", sagt Poertner. Die Forscher sehen darin eine wissenschaftliche Bestätigung der zahlreichen Berichte kopftuchtragender Frauen über Diskriminierung in alltäglichen Situationen. [...] Das Ergebnis sehen die Forscher als Beleg dafür, dass viele Menschen bei Frauen, die Kopftuch tragen, automatisch sehr konservative Wertvorstellungen annehmen. "Tatsächlich belegen die Ergebnisse zahlreicher Studien, dass solche Vorurteile falsch oder veraltet sind. Die Wertvorstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind denen der Mehrheitsgesellschaft erheblich ähnlicher, als viele denken", sagt Poertner. Dabei macht er auch auf einen unfairen Doppelstandard aufmerksam: "Während Frauen mit Kopftuch in unserem Experiment diskriminiert wurden, wenn sie ein konservatives Weltbild zu erkennen gaben, war das für Frauen ohne Kopftuch und Migrationshintergrund nicht der Fall."
Kopftuchverbot

Kritiker fordern häufig ein Kopftuchverbot. Im oberen Teil der Antwort wurde bereits beschrieben, dass es islamische Staaten gibt, in denen gewisse Formen der Verschleierung verboten sind. Dies gilt aber nicht für ein normales Kopftuch, bei dem das Gesicht noch erkennbar ist.

Ob für Deutschland ein Kopftuchverbot sinnvoll ist, hängt davon ab, ob sich Deutschland als säkularer oder laizistischer Staat versteht. Aktuell ist Deutschland säkular ausgerichtet.

Medien berichten:

Die Türkische Republik wurde von Mustafa Kemal Atatürk (1881-1938) gegründet. Die von Atatürk geschaffene Staatsdoktrin, die eine strenge Trennung von Staat und Religion vorsieht, steht heute auf dem Prüfstand. [...] Den Frauen wurde das Tragen des Schleiers in der Öffentlichkeit verboten, den Männern der traditionelle Fez. Statt des arabischen Alphabets wurde die lateinische Schrift eingeführt. Die Verfassung und das Rechtssystem wurden nach europäischen Normen ausgerichtet.

Ein Kopftuchverbot ist kein rein westeuropäisches Phänomen. Der Medienbericht zeigt die Situation in der Türkei. Weiter heißt es:

Für die "säkulare" Staatselite verkörpert das Kopftuch einen Lebensstil, der mit Laizismus, also der Trennung von Staat und Religion, unvereinbar ist. [...] Falle das Kopftuchverbot, warnen sie, drohe der Gottesstaat. [...] "Das Kopftuch ist ein Zeichen für den Dogmatismus der Religion", sagt Professor Celal Sengör. Verhüllte Studentinnen begingen Verrat an der Wissenschaft und hätten deshalb kein Recht auf den Zutritt zu Hochschulen.

In der Türkei streitet man sich also über das Kopftuch: Erlauben oder verbieten?

Grundsätzlich sei gesagt, dass Europa als liberales Europa Freiheit hoch hält. Verbote stehen zur Freiheit im Widerspruch. Aus dem Grund sollte jeder selber über seinen Körper entscheiden können. Wer sein Haar zeigen möchte, sollte dies können. Wer es nicht möchte, sollte dies ebenso können.

Die Freiheit findet aber ihre Grenzen, wenn andere dadurch eingeschränkt sind. Eine Vollverschleierung ist in Deutschland unüblich. Das Gesicht zu zeigen ist in Deutschland normal, weswegen eine Vollverschleierung inakzeptabel ist. Beim Kopftuch verhält es sich anders. Dies schränkt andere Menschen nicht ein. Frauen sollten es tragen können, wenn sie es selber möchten.

Diese Regelung sollte für die öffentlichen Orte gelten. Das Hausrecht einer Unternehmung, einer Universität oder einer anderen Institution sieht womöglich anders aus. Hier kann es Vorschriften geben. Das Kopftuch sollte genauso unter eine mögliche Kleiderordnung fallen können.