Antwort
Es gibt genügend Möglichkeiten für Exhibitionisten und Freunde des Nacktseins sich auszuleben. Gerne kann man auch Nacktläufte durch den Wald organisieren und ähnliche Veranstaltungen planen.
Aber wir leben nunmal alle eng zu zusammen. Auch die Rechte der anderen spielen eine Rolle. Und wenn der 60 jährige Nachbar sich jeden Tag dem 16-jährigen Mädchen nackt präsentieren kann, wenn sie mal mit dem Hund spazieren will - geht das zu weit.
Es mag zwar der feuchte Traum eines jeden Exhibitionisten sein, sexuelle Belästigung sollten wir jedoch weiterhin als Straftatbestand erhalten.