Antwort
Nach geltendem EU - Fahrerlaubnisrecht müßte Tschechien eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht anerkennen , wenn Du im ausstellenden Staat keinen Wohnsitz über mindestens 360 Tagen Fortbestand mit mindestens 180 Tagen Aufenthaltsbeleg nachweisen könntest .
In Tschechien müßte es aber auch Fahrschulen mit deutschsprachigem Lehrmaterial und Fragebögen geben .