Frage
Antwort
Dein Vorhaben ist unzulässig, da der Ehevertrag (Arabisch nikah) zwischen zwei Personen gewisse Pflichten für beide Partner vorsieht:
Da im Islam der Mann verpflichtet ist, die gesamte Familie zu versorgen, gehört es zu seinen Rechten in der Ehe, den Aufenthaltsort zu bestimmen. Legt die Ehefrau aber einen Wert auf einen bestimmten Aufenthaltsort, kann sie das in den Ehevertrag mit aufnehmen, wenn der Ehemann zustimmt.
Des Weiteren sollte der Islam im Vordergrund stehen und es sollten nicht irgendwelche anderen, weniger wichtigen Aspekte ausschlaggebend für die Heirat sein:
Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Wenn der Mann eine Frau wegen ihres Vermögens oder ihrer Schönheit heiratet so wird er keinen Segen erlangen, wenn er sie aufgrund des Glaubens heiratet, so segnet Gott sie mit Schönheit und Vermögen.“ [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5, Seite 333, Hadith 3]