Hunde sind im Islam nicht verboten, gelten aber als unrein, weswegen sie sich nicht im Haus aufhalten sollen oder gar als Haustier gelten sollten:

In mehreren islamischen Quellen wird berichtet, dass der Prophet gesagt hat, Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder Gemälde und Skulpturen von Lebewesen (Menschen und Tieren) befinden. Diese Worte scheinen darauf hinzuweisen, dass die Haltung eines Hundes im Haus im Islam nicht verboten, sondern eher abgeraten wird. Es wurde auch berichtet, dass es kein Problem ist, Jagd- und Hirtenhunde zu halten. Daraus lässt sich schließen, dass es erlaubt ist, Hunde im Garten oder außerhalb des Hauses zu halten, obwohl es nicht erwünscht ist, sie im Haus zu halten. Wenn die Anwesenheit eines Hundes im Haus übermäßige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit hygienischen Fragen oder Fragen der rituellen Reinheit verursachen würde, wäre die Haltung von Hunden im Haus natürlich unzulässig.

In deinem Fall liegt aber ein Entwicklungsproblem bei deinem Kind vor. In diesem Fall wäre der Rat eines Arztes einzuholen, ob als Alternative auch eine Katze möglich wäre.

Bei der Medizin ist es ähnlich. Gibt es zu einem medizinischen Produkt, das beispielsweise Alkohol enthält, kein alternatives medizinisches Produkt, so kann der Patient dieses nehmen.

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