Antwort
Nach zwei nicht bezahlten Rechnungen? Ja logisch, danach darf ein Vermieter die Wohnung kündigen, eine Bank ihre Darlehen kündigen, eine Leasinggesellschaft die Leasingsache abholen usw. Nur der Grundversorger darf den Strom nach zwei Monaten nur abklemmen, wenn gleichzeitig ein Mindestbeitrag aufgelaufen ist.
Serviceprovider dürfen dann natürlich auch ihre Leistung verweigern.