Leider erst jetzt - 9 Jahre später - die Frage gelesen. Ungeachtet dessen hat die "hilfreichste Antwort" div. inhaltliche Fehler.

Hupende U-Bahn: Lt. DVU (Dienstvorschrift U-Bahn) muss ein sog. Sh5-Signal (ein mäßig langer Ton) gegeben werden bei:

. eingeschaltetem Tunnellicht (die Möglichkeit von laufenden Bauarbeiten, andere Kollegen im Tunnel z.B. von oder zu U-Bahn-Aufstellanlagen, bei Annahme von betriebsfremden Personen in Tunnelanlagen)

Wobei das Achtungssignal durchaus während der Ausfahrt aus dem Bahnhof bei erkennbar eingeschaltetem Tunnellicht gegeben werden kann bzw. muss.

. wenn sich Personen sehr nahe bei der Bahnsteigkante während der Einfahrt von Zügen befinden

. vor der Einfahrt in z.B. Wartungs-bzw. Abstellhallen, und deren Ausfahrt

. vor dem Anfahren des Zuges während Rangierfahrten nach z.B. Erleuchten des Rangierfahrsignals (Hp4) bei einem Hauptsignal (zwei gelbe Lichter mit ggfs. dem Zusatzsignal der Nummer des zu erwartenden Zielgleises)

. bei deutlicher Erkennbarkeit der Anwesenheit von Arbeitern mit Warnwesten (z.B. Signaltechniker, Streckenarbeiter usw)

um hier nur einige Gründe für das "Hupen der U-Bahn" in Berlin zu ALLEN Tages-und Nachtzeiten zu nennen.

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