Antwort
a) Studium der Medizin
b) Ausbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin
Die Ausbildung kann von Ärztekammer zu Ärztekammer variieren.
Hier Beispiel NRW
Gebiet 30: Rechtsmedizin (WBO) - Ärztekammer Nordhein (aekno.de)
Weiterbildungszeit:60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
- 6 Monate im Gebiet Pathologie
- 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
- können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Anatomie, Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie angerechnet werden