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verreisterNutzer

08.06.2024
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annabelladirk
07.06.2024, 23:30
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung (BE) berücksichtige ich ja entweder in der BGK oder EKT, je nach Vorgabe durch das LV. Aber warum hängt das von den ab?

Danke für jede Antwort!

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Antwort
von verreisterNutzer
08.06.2024, 00:56

Das tut es doch nicht. Sonst könntest Du es ja nicht da oder dort unterbringen, sondern nur "da". Ist sie nicht ausgeschrieben, rechnest Du sie in die Leistungspositionen ein (BGT). Dann werden die alle etwas teurer. Bei Nachträgen zahlt der Bauherr dann immer ein bisschen Einrichtung zusätzlich, obwohl die schon da ist. Ist sie als Teilleistung ausgeschrieben (EKT), werden die Leistungspositionen dann etwas preiswerter - weil sie eben nicht mehr mit drin steckt. Das ist für den Bauherren fairer. BGT = 1 Fassade incl. Kran 110.000 €. 10% mehr Fassade = 121.000 €. EKT = Kran 10.000. €. Fassade 100.000 €. 10% mehr Fassade = 120.000 €. Zahlt der Bauherr 1000 € weniger, Kran steht ja schon da.

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