Ja, das ist Populismus.

Soll ein geduldeter Asylbewerber nach der 2ten Vergewaltigung oder dem 2 Gewaltdelikt in Deutschland raus ?

Nein, aber nach der 1 Vergewaltigung inhaftiert werden und anschließend, wenn möglich, abgeschoben werden.

Wo sollen die eigentlich hin wenn den geflohenen Sexualstraftätern im Herkunftsland wegen gleich gelagerter zurückliegenden Fällen die Strafverfolgung droht ?

Das sollte nicht unser Problem sein. Wenn ein geflohener Straftäter ernsthaft irgendwoanders Asyl sucht, um sich seiner Strafverfolgung zu entziehen, dann hat er sich geschnitten. Übrigens gibt es da Ausnahmen. Das, was in einem Land X als strafbar gilt, muss bei uns nicht unbedingt als Straftat deklariert sein. Das ist aber bei Sexualstraftaten nicht der Fall.

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