Wenn du solchen Problemen aus dem Weg gehen willst solltest du eigentlich überhaupt nicht auf solchen Plattformen unterwegs sein. Wegen 3,50 € lohnt es sich nicht mal eine halbe Stunde Zeit zu investieren. Deshalb würde ich das als Lehrgeld abschreiben.
Rechtlich sieht es glaube ich so aus dass Warenschulden Holschulden sind, das heißt der Käufer muss die Ware bei dir abholen. Wenn er das nicht macht kann ein Versand vereinbart werden, bei dem aber dann der Käufer das Risiko trägt. Wenn ihr einen unversicherten Versand so abgesprochen habt dann müsste der Käufer die Ware eigentlich bezahlen. Das setzt natürlich voraus dass du nachweisen kannst, dass du die Ware auch versendet hast.
Das ganze ist aber ohne Gewähr😀
https://www.bwl-lexikon.de/wiki/holschuld/