Antwort
Ja er wird deinen Eltern wohl dann Bescheid sagen. Ich denke, dass dies nicht mehr unter die ärztliche Schweigepflicht fällt, da du dich selbst gefährdest. Natürlich könnte es auch eine normale Erklärung dafür geben, aber dafür wird er wohl auch bei deinen Eltern nachfragen.
Wenn du Glück hast sagt er nichts dazu und denkt sich: ,,Ist ja nicht mein Problem und Aufgabenbereich."