Die Pubertät im Islam wird als der Zeitpunkt betrachtet, an dem ein Individuum religiös mündig wird (Taklif) und somit voll verantwortlich für seine Taten im Sinne der islamischen Gesetze (Sharia) ist. Diese Lebensphase ist gekennzeichnet durch das Erreichen der körperlichen Reife, die es einem Individuum ermöglicht, an den vollständigen religiösen Pflichten, wie dem täglichen Gebet (Salat), Fasten im Monat Ramadan, der Pilgerfahrt (Hadsch), wenn möglich, und anderen Aspekten des islamischen Lebens, teilzunehmen.

Die genaue Definition der Pubertät kann je nach islamischer Rechtsschule leicht variieren, aber generell wird sie durch physische Anzeichen der Reife markiert, wie das einsetzen vom Schambehaarung und die Menstruation bei Mädchen. In Abwesenheit solcher physischen Anzeichen setzen einige Rechtsschulen ein bestimmtes Alter als Annahme für das Erreichen der Pubertät fest, das häufig bei Jungen um das 15. Lebensjahr und bei Mädchen etwas früher angesiedelt ist, obwohl die genauen Altersgrenzen variieren können.