Antwort
Kein Problem wenn er entsprechend gelagert war und das Gummi keine sichtbaren Alterungserscheinungen aufweist.
Lediglich für Anhänger mit 100er Genehmigung lohnt es sich nicht, weil die 100er Zulassung paradoxerweise vorschreibt, dass die Reifen höchstens 6 Jahre alt sein dürfen.
Siehe StVOAusnV 9 § 3