Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Das Nichtbestehen einzelner Prüfungen ist nicht außergewöhnlich und auch keine Schande. Sie können solche Prüfungen auf jeden Fall EIN MAL WIEDERHOLEN. Dazu müssen Sie sich erneut anmelden. Für bis zu drei Prüfungsleistungen haben Sie sogar einen dritten Prüfungsversuch; allerdings dürfen nur zwei dieser Versuche im ersten Studienabschnitt (1. und 2. Semester) zum Tragen kommen und müssen per Formular im Prüfungsamt angemeldet werden; eine Anmeldung über LSF ist nicht möglich. Der dritte Drittversuch kann nur im zweiten Studienabschnitt Anwendung finden. Wenn ein Drittversuch nicht bestanden wird oder dieses Kontingent verbraucht ist, erfolgt aber unweigerlich der AUSSCHLUSS vom Studium. Bereiten Sie sich auf Prüfungen daher von Anfang an sorgfältig vor!

So steht es in der Verordnung mir kommt es aber irgendwie wenig vor heißt wenn ich in die Prüfung gehe und nicht bestehe darf ich nur EINMAL wiederholen falls es dann also nach 2 Wiederholungen nicht klappt wird man direkt rausgeschmießen oder wie ?