Grundsätzlich kannst Du in einem Geschäft alles kaufen was der Laden hergibt, einschließlich der Auslage, dem Inventar, den Feuerlöscher und wenn Dir das Muster der Toilettenrolle ans Herz wächst auch die.... Der Verkäufer muß nur mit deinem Wunsch einverstanden sein und ihr müsst Euch über den Preis einig werden. Verpflichtet ist er jedoch auch nicht dazu dir überhaupt etwas zu verkaufen.

Das Verhalten der Verkäuferin war ehr unverschämt.... Wenn Sie nicht will das ein Artikel angefasst wird, dann soll sie es gefälligst dranschreiben. Ansonsten ist ein Ladengeschäft dem Sinne nach da um feilgebotene Ware anzuschauen, die Haptik zu spüren in dem man die Ware anfassen darf und sich Eindruck von der Qualität zu verschaffen.....

Wenn das nicht gegeben ist, kannst du ja gleich im Internet bestellen und genießt 14 Tage Rückgaberecht um den Artikel deiner Wahl in Ruhe begutachten zu dürfen. Und genau damit kann sich der Einzelhandel gegenüber dem Internet profilieren, freundliche Beratung, probieren und anfassen der Produkte, vergleichen mit ähnlichen Produkten usw. was die Verkäuferin da gemacht hat schwächt den ohnehin angeschlagenen Einzelhandel nur noch mehr.

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