Antwort
Sofort morgen zum Rechtsanwalt (den wirst Du ohnehin benötigen), wenn du dich innerhalb 24 Stunden selbst gestellt hättest, würde sich das Strafmildernd auswirken. Nur deshalb bist du ja vielleicht an den Unfallort zurück gekehrt und wolltest Dich anschließend bei der Polizei melden.... Oder?