Antwort
Hallo,
da die S51N prinzipiell ein zulassungsfreies Kleinkraftrad ist, so möge der Verkäufer bitte doch damit selber die Reimport-Formalien komplett abschließen. Erst dann vollendet Ihr Euren Kaufabschluss tatsächlich.
Das Straßenverkehrsamt prüft in diesem bis jetzt noch fehlenden Schritt ja nur noch mal nach, ob die ganze Vorgeschichte zum Reimport mit der 60 KM/h - Freigabe auch komplett rechtssicher erfolgte, bevor es die nötigen Papiere zusammenfasst und amtlich entsprechend als "vollendet" besiegelt.
Sollte für den Verkäufer doch kein Problem sein, wenn rechtlich tatsächlich bereits alles in trockenen Tüchern für diesen letzten Amtsakt wäre. 🤔😁
LG, MZ