Da ich weder dein Bundesland kenne und eure Gewichtung, werde ich keine Aussage darüber treffen, ob die Note rechtmaßig ist.

Wie mein Vorredner bereits sagte, ist es ratsam das Gespräch zu suchen, sofern die Note falsch ist.

Im Zweifel warten bis du dein Zeugnis erhältst und dann über die Eltern einen gut begründeten Widerspruch gegen die Zeugnisnote einreichen.

Inwiefern sich das für die achte Klasse lohnt, weil es in der Regel für die Bewerbung auf die weiterführende Schule oder einen Ausbildungsplatz keine Relevanz hat, sei dahingestellt.

...zur Antwort