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verreisterNutzer

03.01.2025
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Kitty8090
03.01.2025, 20:10
Hallo ich habe eine Frage bezüglich auf Anonymität?

Ich habe vor 2 Wochen einen Fall Anonym beim Jugendamt gemeldet per Email. Und die Sachlage geschildert das, bei der Familie beide Elternteile sich immer am streiten und kloppen sind und die Kinder oben durchgehend am schreien und am weinen sind. Die Wohnung sieht auch katastrophal aus. Wie ich es mitbekommen habe war das Jugendamt 2 mal da und alles wäre in Ordnung. (Laut deren Aussage nicht vom Jugendamt)

So wie ich mitbekommen habe sind die 2 Elternteile zur Polizei gegangen und haben eine Anzeige gegen unbekannt erstattet. Meine Frage ist jetzt werden die irgendwie herausbekommen wer den anonymen Hinweis mitgeteilt hat ? Ich habe meinen Namen nicht an das Jugendamt gegeben und extra gesagt das ich anonym bleiben möchte.

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
03.01.2025, 20:35

Hallo habe nur das gefunden:

Gemäß § 65 I S. 1 SGB VIII sind die Daten auch von anonym oder vertraulich anzeigenden Personen grundsätzlich geschützt und dürfen vom Jugendamt nur unter sehr engen Voraussetzungen weitergegeben werden.

...zur Antwort
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