Antwort
Kopien sind nicht zulässig , und deswegen müßtest Du anhand Deiner Kopien beglaubigte Ersatzpapiere / Zweitschriften für Dein Kleinkrftrad z.B. beim TÜV , KBA o.Ä. beantragen .
TÜV muss sein , weil der normalerweise im Antragsverfahren auf passende Ersatzpapiere erst mal die technische Überprüfung zur Übereinstimmung der Angaben in der "Kopie" überprüfen und zur genauen Fahrzeugkennung bestätigen muss .