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verreisterNutzer

03.11.2021
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Sunnycat
03.11.2021, 06:50
Reise gewonnen - Urlaubsanspruch?

Im Betrieb muss der komplette(!) Urlaub fürs Folgejahr, bereits bis Ende November des lfd. Jahres fest(!) verplant sein, Überschneidungen unter den Kollegen darf es nicht geben.....

Mal angenommen, der Arbeitnehmer gewinnt im Folgejahr kurzfristig eine Reise bzw. bekommt eine geschenkt. Der Reisetermin steht fest und fällt außerhalb des geplanten(!) Urlaubs.

Hat der AN dann Anspruch, seinen fest geplanten Urlaub doch noch zu verlegen, obwohl zu dem Zeitpunkt schon ein Kollege Urlaub hat und nicht tauschen kann (oder will)? Oder gibt es einen Anspruch notfalls auch unbezahlten Urlaub zu nehmen? um die Reise antreten zu können.

PS: Es geht "nur" um einen 450-Euro-Job, in dem regelmäßig 2x die Woche gearbeitet wird.

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Antwort
von verreisterNutzer
03.11.2021, 06:52

Anspruch nicht, aber man kann ja mal mit den Kollegen reden. Du brauchst ja den Gewinn auch nicht annehmen. Oder du kündigst, denn 450 Euro Jobs gibts wie Sand am Meer!

...zur Antwort
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