Antwort
Ruf bei der Telekom an und bestehe auf einen Ausbau wenn die nicht wollen die ruhig bei der Bundesnetzagentur anzeigen.
Das zugrunde liegende Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ist im 2021 novellierten Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Seit Juni dieses Jahres gelten dafür verbindliche Mindestvoraussetzungen. demnach müssen jedem Haushalt 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden zur Verfügung stehen. Wer schlechter oder gar nicht versorgt ist, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie verpflichtet die Unternehmen dann, eine Anbindung zu schaffen, die den Mindestanforderungen genügt.