Antwort
Aber ich habe gehört, dass ich in nur 15 Tagen aus dem Zimmer raus kann ! ist das richtig?
Eine kurzfristige Kündigung nach § 573c Satz 3 bis spätestens 15. eines Monats zum Monatsende wäre nur dann möglich , wenn :
der möblierte Raum Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung wäre , von vornherein nicht dauerhaft zum Gebrauch überlassen , und es zudem auch keine Haushaltsgemeinschaft zwischen Mieter und Vermieter bestünde . ( § 549 BGB Absatz 2 Satz 2 )