Zunächst mal, alles was am Fahrzeug verändert oder zusätzlich angebracht wird, braucht eine Betriebserlaubnis die sich spezifisch auf das Fahrzeug bezieht. Es gibt 3 Möglichkeiten die zu erlangen.

  1. Mitgelieferte ABE, solche Teile tragen ein E Prüfzeichen und dürfen an das ansonsten unveränderte Fahrzeug ohne weiteres angebracht werden. Sind oder werden Bauteile verändert, welche in Bezug zu der Einrichtung stehen, ist die ABE ungültig und es fällt automatisch unter den nächsten Punkt
  2. Liegt ein Mustergutachten sowie ein E Prüfzeichen oder eine ungültige ABE vor, ist der Anbau durch den Tüv zu genehmigen. Durch Mustergutachten oder ungültige ABE reicht ein vereinfachtes Gutachten
  3. Liegt weder ABE, noch Mustergutachten und somit auch kein E Prüfzeichen vor, muss der TÜV ein umfangreiches Einzelgutachten über Material, Beschaffenheit und Verkerhtskonforme Anbringung erstellen, sowas ist sehr teuer und verlangt meist ein Muster der anzubringenden Einrichtung, die bei der Prüfung zerstört wird.

Bringt man etwas ohne ABE oder Begutachtung am Fahrzeug an, ist die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeug erloschen und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Missachtung ist eine Straftat

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