Sprich mit deinem Versicherungsberater, der hilft dir da sehr kompetent weiter.
Die Fragen sind:
Wem gehört die Garage (Fremdschaden oder Eigenschaden)
Besteht Eigenschadendeckung in der Kfz Haftpflichtversicherung
Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die vollkasko Versicherung unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
In Haftpflicht und Vollkasko wird die SF Klasse zurück gestuft, deshalb ist zu überlegen einen oder beide Schäden selbst zu zahlen oder innerhalb 6 Monaten von der Versicherung zurück zu kaufen.
Fragen über Fragen die du ohne deinen Versicherungsberater nicht allein beantworten kannst. Er hilft dir auch ohnehin bei der Schadensmeldung und sorgt dafür das du nicht zu gering entschädigt wirst
Wenn dein Versicherungsmakler Scheck vierundzwanzig oder Very Fuchs oder so ähnlich heißt, weißt du spätestens jetzt warum man niemals eine Versicherung ohne persönliche Beratung abschließen sollte