Antwort
Man kann sich drüber streiten.
Streng genommen ist das unbewilligte Besprühen von Wänden oder Gegenständen nunmal Sachbeschädigung
Ein lässiger Kompromiss wäre es doch, wenn man bestimmte Wände den Graffitikünstlern zur Gestaltung überliesse (vorausgesetzt, dass keine rassistischen, sexistischen, homophoben oder sonstwie hasserfüllten Dinge gesprüht werden und die Werke mi nem gewissen Künstlerischen können erzeugt werden, also nicht bloss Geschmiere sind!), und der Rest dafür im Originalzustand bleibt.