Wenn er den Zaun widerrechtlich beschädigt hat, ist er selbstverständlich verpflichtet den Schaden selbst zum Wiederbeschaffungswert, sowie alle zur Schadensfeststellung und Schadensbehebung anfallenden Kosten einschließlich der Kosten für einen Rechtsanwalt der mit deiner Interessenvertretung betraut wird, zu bezahlen.

Jemand dem ein Schaden durch eine andere Person widerfährt, ist so zu entschädigen, als sei das Schadensereignis niemals eingetreten. Bedeutet, Du hast Anspruch darauf, die Hände in den Schoß zu legen und kannst abwarten bis jemand der von Dir beauftragt wurde (Anwalt), sich um alles gekümmert hat und der Zaun wieder heile ist.

Einzige Frage in dem Zusammenhang ist, ob der Zaun tatsächlich widerrechtlich beschädigt wurde. Steht oder ragt Dein Zaun zb. auf Nachbars Grundstück, dann kann die rechtliche Lage vollkommen anders aussehen.

...zur Antwort